Zusammenhalt durch Teilhabe

Fördermittel

Die Mindesfördersumme beträgt 400.000 Euro. Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen“. Projektstart: 1.4.2027. Maximale Projektlaufzeit: 31.12.2028.

Zugang zu ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen Voraussetzung

Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige lokale oder regionale Vereine, Initiativen und Kommunen. Antragsberechtigt sind zudem rechtsfähige, gemeinnützige überregional agierende Organisationen, also beispielsweise bundesweit tätige Bildungsträger, landesweite Dachorganisationen oder Landes- und Regionalverbände.

Die Träger sowie mögliche Letztempfänger und Kooperationspartner im Projekt müssen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten.

Gesucht werden insbesondere erfahrene Träger, die über professionelle Strukturen und hinreichende Expertise in der Durchführung von Projekten der politischen Bildung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts verfügen sowie einen direkten Zugang zu den Vor-Ort-Strukturen in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen aufweisen.

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