Frauen im Ehrenamt fördern

Fördermittel, Förderprogramme, Frauen

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration bezuschusst Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen im Ehrenamt und fördert Qualifikationen, die zum einen für die ehrenamtliche Arbeit hilfreich sind und zum anderen auch die Erwerbschancen der Frauen verbessern können. Ein Eigenanteil von 10% ist erforderlich. Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen.

Gegenstand der Förderung

1.1. Veranstaltungen, Tagungen, Seminare, Schulungsveranstaltungen, Workshops zu:

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen im Ehrenamt - insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt,
  • Qualifizierungen - sowohl für die Übernahme als auch für die Ausübung des Ehrenamtes sowie im Hinblick auf Perspektiven für eine Erwerbstätigkeit,
  • Koordination von haupt- und ehrenamtlicher Arbeit,
  • Organisations- und Verwaltungsvereinfachung im ehrenamtlichen Bereich,
  • Steuer-, Haftpflicht- und Versicherungsregelungen,
  • Partizipation von Frauen in ehrenamtlichen Leitungsgremien,
  • Politische Partizipation,
  • Sponsoring,
  • Gender Mainstreaming und Ehrenamt
  • sowie Schulungen in Handlungskompetenzen (z.B. Rhetorik, Veranstaltungsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit).

1.1.1. Zuschussfähig sind dafür:

  • Honorare pro Referentin o. Referent bis zu € 600,00 einschl. MwSt pro Tag plus Fahrtkosten nach Landesreisekostengesetz (bei Pkw € 0,25 pro gefahrenem Km) sowie Übernachtung und Verpflegung der Referentin/des Referenten,
  • Raummiete,
  • Technikkosten,
  • Kinderbetreuung,
  • Kosten für Veranstaltungshinweise wie Einladungen, Plakate, Zeitungsanzeigen etc.
  • bei mehrtägigen Maßnahmen mit Anreise und Übernachtung der Teilnehmerinnen können (abhängig von der Höhe der ggf. von den Teilnehmerinnen zu tragenden Kosten) pro Person und Tag € 5,11 als zuschussfähige Kosten anerkannt werden.

1.2. Informationsmaterialien

  • wie Broschüren, Faltblätter, Plakate.

1.2.1. Zuschussfähig sind Gestaltung, Druck und Materialkosten; ausgenommen sind wiederkehrende bzw. verbandseigene Publikationen.

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