Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit

Jugend, Fördermittel

Diese Förderung des Lands Rhein-Land-Pfalz richtet sich an alle (angehenden) Jugendleiter:innen und Vereinsverantwortlichen. Ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit Tätige haben einen Anspruch auf bis zu zwölf Tage unbezahlten Sonderurlaub im Jahr. Für jeden Arbeitstag der unbezahlten Freistellung wird auf Antrag ein Verdienstausfall bis zu einer Höhe von 70 Euro/Tag erstattet.

Das gibt es

Erfolgreiche Jugendarbeit ist auf die Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer angewiesen. Sie sind die Basis und zugleich das Rückgrat der Jugendarbeit vor Ort. Ohne euer ehrenamtliches Engagement könnten viele Jugendfreizeiten und andere Maßnahmen für Kinder und Jugendliche nicht stattfinden. Daher gewährt das Land auf Antrag Unterstützung für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger.

  • Sonderurlaub: Wie du bis zu 12 Tage frei bekommst.
  • Geld zurück: Infos zum Verdienstausfall (bis zu 70 €/Tag).

  • Juleica: Dein offizieller Ausweis und wie du ihn beantragst.

  • Rechtssicher: Aktuelle Infos des Jugendministeriums RLP.

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