Projektförderung durch die BürgerStiftung Ludwigshafen
Jugend, Kunst, Kultur, Bildung, Wissenschaft
Die BürgerStiftung Ludwigshafen fördert auf Antrag Projekte von freien und öffentlichen Trägern, die sich den Satzungszielen der BürgerStiftung zuordnen lassen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Belange der jungen Menschen gelegt.
Was wird gefördert?
Die BürgerStiftung Ludwigshafen verfolgt das Ziel, die Zukunftsfähigkeit Ludwigshafens durch verstärktes bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Die Stiftung will erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen sich stärker für die Zukunftsgestaltung der Stadt Ludwigshafen verantwortlich fühlen und sich aktiv einbringen. Die BürgerStiftung ist operativ und fördernd tätig. Förderanträge müssen den untenstehenden Fördervoraussetzungen genügen. Der Vorstand der BürgerStiftung beschliesst mindestens viermal im Jahr über eingehende Förderanträge.
Gefördert werden Projekte aus
- Jugend- & Altenhilfe
- Kunst & Kultur
- Erziehung, Volks- & Berufsbildung
- Mildtätigkeit
- Unterstützung von Organisationen, die mildtätige Zwecke fördern
- Wissenschaft und Forschung
Einzelpersonen können Projekte zur Förderung einreichen, benötigen jedoch einen Träger zur Durchführung.
Was wird nicht gefördert?
- Projekte ohne Übereinstimmung mit den Satzungszielen der BürgerStiftung
- kommerziell ausgerichtete Projekte
- bereits abgeschlossene Projekte
- Projekte ohne Bezug zu Ludwigshafen
- Projekte mit parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung
- die Finanzierung von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen
- bauliche Investitionen
Die Stiftung legt besonderen Wert auf
- Nachhaltigkeit: Kein Eventcharakter, Umsetzbarkeit ohne spätere finanzielle Unterstützung. Modellhafte Übertragungsmöglichkeit. Aktivierung der Projektteilnehmer zu Akteuren.
- Neuartigkeit: Erstmalige Durchführung oder Innovationscharakter.
- Zielgruppennähe: Bestehende Kontakte. Gute Vernetzung. Vorhandene Kooperationspartner.
- Erfahrung: Der Antragsteller hat Erfahrung in der Umsetzung ähnlicher Projekte.
Anträge können fortlaufend gestellt werden. Einzureichen sind das Antragsformular und ein Finanzplan.