Kunst- und Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung
Kunst, Kultur
Mit der Allgemeinen Projektförderung unterstützt die Kulturstiftung des Bundes innovative Kunst- und Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung. Anträge können Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen stellen. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten müssen durch gesicherte Eigen- oder Drittmittel finanziert werden.
Nächste Bewerbungsfrist: 31. Januar 2027
Was wird gefördert?
Gefördert werden zeitgenössische Projekte beispielsweise aus den Bereichen Theater, Musik, Tanz, Literatur und bildende Kunst sowie spartenübergreifende Vorhaben. Dazu können Ausstellungen, Aufführungen oder Veranstaltungsreihen gehören. Entscheidend sind die künstlerische Qualität und der internationale Kontext. Kultureller Austausch oder Begegnung allein reichen als Förderschwerpunkt nicht aus.
Ein internationaler Bezug kann beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit einer Organisation im Ausland oder die maßgebliche Beteiligung von Kulturschaffenden aus verschiedenen Ländern entstehen. Einzelkünstler*innen können keinen Antrag stellen.
Anträge können ganzjährig online eingereicht werden. Die regulären Stichtage sind der 31. Januar und der 31. Juli, jeweils um 12 Uhr.