Fonds "Auf Augenhöhe"

Integration, Begegnung

Die Initiative der Software AG-Stiftung fördert Projekte, die Menschen mit und ohne Flucht- oder Migrationshintergrund in Kontakt bringen - unbürokratisch, mit bis zu 5.000 Euro und viel Freiraum für eigene Ansätze.

Zulässig sind Förderanfragen von Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die Anträge für eigene Projekte stellen oder eine Bewerbung stellvertretend für Partnerorganisationen vor Ort einreichen können.

Was gefördert wird

Ziel des Fonds ist es, ohne enge Vorgaben bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene in Deutschland zu stärken.

Das freilassende Format für mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft unterstützt eine große Vielfalt an Projekten, in denen sich Alteingesessene und Neudazugekommene z. B. über Kunst und Esskultur, Sport sowie über Medien begegnen: Dabei lässt es seinen Antragsteller*innen bzw. Projektpartner*innen bewusst (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihrer Initiativen, schließlich kennen sie die Bedarfe und Anforderungen vor Ort am besten.

Diese können von Beratung und Begleitung in verschiedenen Bereichen bis hin zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen reichen sowie unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments umfassen. Die einzige inhaltliche Vorgabe: Im Mittelpunkt sollte stets ein respektvoller und zugewandter Umgang, d. h. ein ehrliches Für- und Miteinander auf Augenhöhe, stehen.

In diesem Sinne förderfähig sind beispielsweise Konzepte, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und durch geeignetes Coaching oder Supervisionen für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen. U. a. auch interkulturelle Trainings sowie Schulungen zu Rechtsfragen oder zum Demokratieverständnis haben Aussicht auf Unterstützung.

Darüber hinaus fördert der Fonds Integrationsmaßnahmen, die bestehende Hilfsangebote sinnvoll ergänzen oder in Bereichen wirken, in denen staatliche Subventionen bzw. Regelleistungen nicht greifen.

Nicht unterstützt werden hingegen abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten sowie reine Sprachkurse, schulische Maßnahmen oder Kurzprojekte, von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen.

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