Förderung von Projekten in den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur, Umweltschutz (laufend)
Bildung, Kunst, Kultur, Umweltschutz
Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Stiftungen und Körperschaften mit Sitz in Deutschland. Der Zeitraum einer Zusammenarbeit ist in der Regel auf drei bis fünf Jahre angelegt.
Dabei fördert sie Kinder und junge Menschen, die in ihrer persönlichen Biografie Hürden und Grenzen überwinden müssen – beispielsweise aufgrund einer sozialen Benachteiligung, einer Behinderung oder aufgrund eines Migrations- oder Fluchthintergrunds. Alle Kinder und jungen Menschen sollen gleichermaßen die Chance bekommen, eigene Stärken und Talente zu entdecken, um sich bestmöglich entwickeln und entfalten zu können.
Anträge können laufend gestellt werden. Zunächst muss ein Kurz-Exposé inkl. Finanzplan zum geplanten Projekt eingereicht werden. Dafür steht auf der Webseite ein Formular zur Verfügung.